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Vorsorgeauftrag, warum ist diese wichtig?

Urteilsunfähigkeit tritt oft ganz unverhofft ein. Für ein Vorsorgeauftrag ist es nie zu früh, kann aber schnell zu spät sein. Eine schwere Krankheit oder ein Unfall kann jeden treffen.

Plötzlich kann man nicht mehr für sich selbst sorgen oder wichtige Entscheidungen treffen. In so einem Fall muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) von Gesetzes wegen die Urteilsunfähigkeit feststellen und abklären, ob eine Beistandschaft erforderlich ist.

Wer nicht möchte, dass im Notfall die Behörde entscheidet, sollte einen Vorsorgeauftrag verfassen, solange er urteils- und handlungsfähig ist.
Im Vorsorgeauftrag können Sie regeln, wer Sie betreuen soll, wer für Ihre finanziellen Angelegenheiten zuständig ist und wer Sie rechtlich vertritt in Situationen, in denen Sie Ihre Wünsche nicht mehr ausdrücken können.

Liegt ein detaillierter Vorsorgeauftrag vor, verzichtet die KESB in der Regel auf eine Beistandschaft.

Ein Vorsorgeauftrag hilft auch, die Abklärungen der KESB zu beschleunigen. Sie muss dann nur die Urteilsunfähigkeit feststellen und prüfen, ob der Vorsorgeauftrag die gesetzlichen Formvorschriften erfüllt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, händigt die Behörde der beauftragten Person eine Urkunde aus, mit der sie zum Beispiel über das Bankkonto verfügen und Verträge kündigen kann.

Auch Ehepaare sollten ihren Handlungsspielraum mit einem Vorsorgeauftrag erweitern. Dem Ehepartner steht zwar von Gesetzes wegen eines Vertretungsrechts zu. Es umfasst aber nur Rechtshandlungen zur Deckung des Unterhaltsbedarfs sowie die ordentliche Verwaltung des Einkommens und Vermögens. Für weitergehende Rechtshandlungen braucht auch der Ehepartner die Zustimmung der KESB.

Was passiert, wenn ich keinen Vorsorgeauftrag habe?
Wer auf die Erstellung eines Vorsorgeauftrages verzichtet, überlässt es der Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu entscheiden, wer die geschäftlichen und persönlichen Belange für einen regeln soll, wenn man nicht mehr urteilsfähig ist. Auch Ehepaare sollten einen Vorsorgeauftrag erstellen.
Selbstständige verhindern mit einem Vorsorgeauftrag, dass ihr Betrieb handlungsunfähig ist, wenn sie ausfallen.

Vorsorgeauftrag aufsetzen. 
Die betroffene Person kann selbst einen Beistand vorschlagen, sofern sie dazu in der Lage ist. Auch die Angehörigen und andere nahestehende Personen dürfen Wünsche äussern.
Die KESB kann sich aber über diese Wünsche hinwegsetzen, wenn sie eine andere Person für geeigneter hält.
Das Abklärungsverfahren dauert unter Umständen mehrere Monate. In dieser Zeit kann das Vermögen der urteilsunfähigen Person Schaden nehmen, weil nicht klar ist, wer handlungsberechtigt ist.

 
 
 
 
 
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