Agentur  Regenbogenbrücke
 
Die Verbindung zwischen Himmel und Erde

Patientenverfügung, Warum ist das wichtig?

Ich denke, dass fast jeder Mensch sich mal Gedanken gemacht hat, was er möchte oder was er eben genau nicht möchte.

Man hat dies vielleicht schon mal geäussert als man von so einer Situation gehört hat.

Wenn sie möchten, dass sie nach einem Vorfall, nicht an lebenserhaltenden Maschinen angeschlossen und weiterleben müssen, sollten sie dies rechtzeitig in einer Patientenverfügung schriftlich festhalten. Auch der Wunsch, keine wiederbelebenden Massnahmen, kann in dieser Verfügung erklärt werden. Aufgrund einer Patientenverfügung kann ihren Wünschen nachgegangen werden.

In einer Patientenverfügung hält man schriftlich fest, welche medizinische Behandlung und Pflege man wünscht oder eben auch ablehnt für den Fall, dass man selber nicht mehr urteilsfähig ist oder sich nicht mehr äussern kann.
Solange ein/e Patient/in urteilsfähig ist und sich äussern kann, sind die Behandelnden verpflichtet, Vorschläge für Diagnostik und Therapie zu erklären und mögliche Vor- und Nachteile einer Behandlung zu erläutern.

Jeder Patient hat nach dieser Aufklärung das Recht, in eine vorgeschlagene Untersuchung oder Therapie einzuwilligen oder diese abzulehnen.

Nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder Demenz sind Patienten oft nicht mehr in der Lage, selber über die medizinische Behandlung zu entscheiden. Wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist, sind die Angehörigen oder Bezugspersonen gesetzlich in einer vorgegebenen Reihenfolge ermächtig, anstelle des Patienten der nicht mehr urteilsfähig ist, nach dessen Willen zu entscheiden, wo Sie annehmen, dass er es so gewollt hätte, ohne dies zu 100 % zu wissen.

Es kann auch ein amtlicher Vertreter eingesetzt werden, wenn niemand entscheiden will von den Angehörigen.

Ihr Recht auf ihren Willen «Willensäusserung»:
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung schreibt man seinen eigenen Willen auf der dann auch so umgesetzt werden muss. Der schriftliche Patientenwille ist verbindlich und kann durch Angehörige oder Vertreter durchgesetzt werden.

Wie wird eine Patientenverfügung formuliert?
Eine Patientenverfügung muss schriftlich niedergelegt, datiert und unterschrieben werden. Sie können die Verfügung von Hand oder mit dem Computer schreiben, Sie können aber auch ein vorgegebenes Formular ausfüllen. Zeugen sind nicht erforderlich, doch empfiehlt es sich, mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und auch mit der ausserwählten Personen die entscheiden sollen, darüber zu reden.

 
 
 
 
 
E-Mail
Anruf